Elektronisches Melden (ERI)
Einleitung
Am 1. Januar 2010 hat die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) mit der schrittweisen Einführung der elektronischen Meldepflicht auf dem Rhein für Fahrzeuge oder Verbände, die Container befördern, begonnen. Per Entscheidung der ZKR auf der Frühjahrsplenartagung 2017 erfolgte eine Ausweitung der elektronischen Meldepflicht auf Fahrzeuge mit festverbundenen Ladetanks an Bord, die am 1. Dezember 2018 in Kraft getreten ist.
Die Ausweitung der elektronischen Meldepflicht auf die unter § 12.01 Nummer 1 Buchstabe a und Buchstaben d bis h Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) fallenden Fahrzeuge wurde von der Zentralkommission auf der Herbstplenartagung 2019 gebilligt und tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft.
Die in § 12.01 RheinSchPV vorgesehene Meldepflicht, die heute über Sprechfunk, schriftlich oder elektronisch erfolgen kann, ist ab dem 1. Dezember 2021 zwingend auf elektronischem Wege durchzuführen. Die elektronische Meldepflicht, die bis dahin nur für Verbände und Fahrzeuge, die Container befördern, und Fahrzeuge mit festverbundenen Tanks an Bord galt, wird auf die folgenden Fahrzeugarten ausgeweitet:
- Die unter § 12.01 Nummer 1 Buchstabe a RheinSchPV fallenden Fahrzeuge, die Güter an Bord haben, deren Beförderung dem ADN unterliegt;
- Die unter § 12.01 Nummer 1 Buchstabe d RheinSchPV fallenden Fahrzeuge mit einer Länge über 110 m;
- Die unter § 12.01 Nummer 1 Buchstabe e RheinSchPV fallenden Kabinenschiffe;
- Die unter § 12.01 Nummer 1 Buchstabe f RheinSchPV fallenden Seeschiffe;
- Die unter § 12.01 Nummer 1 Buchstabe g RheinSchPV fallenden Fahrzeuge, die ein LNG-System an Bord haben;
- Die unter § 12.01 Nummer 1 Buchstabe h RheinSchPV fallenden Sondertransporte nach § 1.21.
Die elektronische Meldung vereinfacht den Datenaustausch zwischen Schiffen und Revierzentralen im Vergleich zu über Sprechfunk oder schriftlich vorgenommenen Meldungen. Die elektronischen Meldungen gehören zu den Binnenschifffahrtsinformationsdiensten (RIS) und erleichtern:
- die strategische Verkehrsinformation
- das Verkehrsmanagement
- die Unfallbekämpfung,
- die Statistik,
- die Umsetzung der Vorschriften.
Sie verringern des Weiteren den Verwaltungsaufwand für Schiffsführer und Wasserstraßenbetreiber. Insofern trägt diese Maßnahme zur Modernisierung der Binnenschifffahrt bei und fördert die Nutzung neuer Technologien. Sie entspricht vollumfänglich der RIS-Strategie der ZKR.
Referenzdokumente
- Beschluss 2020-I-12
- Beschluss 2019-II-19
- Beschluss 2017-I-11
- Merkblatt “Elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt“ (2015)
- RIS- Strategie (2012)
- Zusammenfassung der ersten Ergebnisse der Evaluierung der Umsetzung der elektronischen Meldepflicht für Tankschiffe durch das Bureau Telematica Binnenvaart (BTB) (2020)
Presse
Pressemitteilungen
Einführung einer generellen elektronischen Meldepflicht (2020-2021) für alle unter § 12.01 Nummer 1 RheinSchPV fallenden Fahrzeuge und Sondertransporte
- Ausweitung der elektronischen Meldepflicht seit dem 1. Dezember 2021 - Ende der Toleranzfrist und Hinweis zur Meldepflicht für Verbände (16.03.2022)
- Die Ausweitung der elektronischen Meldepflicht tritt am 1. Dezember 2021 mit einer Toleranzfrist in Kraft (10.11.2021)
- Neue Ausweitung der elektronischen Meldepflicht auf dem Rhein ab 1. Dezember 2021 (27.10.2020)
- Frühjahrsplenartagung 2020 (18.06.2020)
- Herbstplenartagung 2019 (16.12.2019)
Ausweitung der elektronischen Meldepflicht auf Fahrzeuge mit festverbundenen Ladetanks an Bord (2017-2018)
- Die elektronische Meldepflicht tritt für Tankschiffe am 1. Dezember 2018 mit einer dreimonatigen Toleranzfrist in Kraft (28.11.2018)
- Elektronische Meldepflicht für Tankschiffe: Eine dreimonatige Übergangsfrist ab dem 1. Dezember 2018 (19.11.2018)
- Elektronische Meldepflicht für Tankschiffe: 500 von 1600 registriert (14.05.2018)
- Einführung der elektronischen Meldepflicht für Fahrzeuge mit festverbundenen Ladetanks an Bord zum 1. Dezember 2018 auf dem Rhein (09.10.2017)
BICSmail
BICSmail wird herausgegeben von Bureau Telematica Binnenvaart (im Auftrag von Rijkswaterstaat).
Einführung einer generellen elektronischen Meldepflicht (2020-2021) für alle unter § 12.01 Nummer 1 RheinSchPV fallenden Fahrzeuge und Sondertransporte
- August 2021 [DE] [NL]
- Dezember 2020 [DE] [NL]
Ausweitung der elektronischen Meldepflicht auf Fahrzeuge mit festverbundenen Ladetanks an Bord (2017-2018)
- Oktober 2018 [DE] [NL]
- Juni 2018 [DE] [NL]
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Muss ich mich zusätzlich über den UKW-Kanal melden, obwohl ich mich bereits elektronisch (z. B. mit BICS oder anderen Lösungen) gemeldet habe?
Ja. Sie müssen sich immer zusätzlich über Sprechfunk bei allen Meldeanlässen melden, um den Meldestandort und die Fahrtrichtung in Ergänzung zur elektronischen Meldung zu übermitteln. Dabei sollten Sie auch:
- den Namen des Fahrzeugs melden und, bei Verbänden, auch die Namen aller Fahrzeuge des Verbands,
- sowie die Kategorie des Fahrzeugs oder des Verbands und, bei Verbänden, die Kategorie aller Fahrzeuge des Verbands.
Was sind Meldeanlässe?
Ein Meldeanlass besteht, wenn Sie in das Meldegebiet einfahren, aus diesem ausfahren, die Meldedaten sich während der Fahrt ändern, eine Fahrtunterbrechung von mehr als 2 Stunden besteht, bei einer Schleusendurchfahrt oder wenn Sie ein Tafelzeichen B.11 passieren.
Wo erstreckt sich das Meldegebiet für alle Fahrzeuge und Verbände mit einer Meldepflicht?
Das Meldegebiet erstreckt sich am Rhein von Gorichem (Niederlande) bis Rheinfelden (Schweiz) und in den ganzen Niederlanden (Binnenvaart Politie Reglement).
Warum ist ein regelmäßiges Update meiner Meldesoftware so wichtig?
Wenn für Ihr Meldeprogramm ein neues Update zur Verfügung steht, wird dies auf dem Bildschirm Ihres Meldeprogramms angezeigt. Wir empfehlen, diese Updates so bald wie möglich herunterzuladen und zu installieren, da andernfalls die von Ihnen versandte Nachricht vom Empfängersystem womöglich nicht korrekt verarbeitet werden kann.
Die Meldesoftware (z.B. BICS, Autena Marine) nutzt harmonisierte Referenzdaten zur Unterstützung des internationalen Datenaustauschs. Diese Referenzdaten (Schiffstyp, Containertyp, Güterverzeichnis usw.) sollte man regelmäßig updaten.
Wie ist die Reise definiert?
Eine Reise ist die Fahrt eines Fahrzeugs zwischen einem Start- und dem nächsten Zielhafen. Die Fahrt zwischen dem Ladehafen bzw. den Ladehäfen und dem ersten Löschhafen, zum Beispiel, wird als Reise bezeichnet.
Ich fahre ein Tankschiff von Rotterdam nach Basel und lösche und lade ein Teil der Ladung in Duisburg. Was ist mein Start- und Zielhafen?
Mein Starthafen ist Rotterdam und mein Zielhafen ist Duisburg. Folglich gibt es eine neue elektronische Meldung mit Starthafen Duisburg und Zielhafen Basel.
Muss ich meine vorherige Ladung melden, wenn mein Tankschiff leer ist, ich aber auf dem Weg zum nächsten Anlaufhafen bin?
Ja. Die vorherige Ladung kann einen Einfluss auf die Berechnung der Zahl der blauen Kegel haben, die Ihr Fahrzeug anbringen muss. Sie müssen die vorherige Ladung melden (und zwar einschließlich UN-Nummer, Klasse und Klassifikationscode im Fall von gefährlichen Gütern) und beim Gewicht ‘0’ angeben. In manchen Meldeprogrammen, wie BICS, gibt es hierfür auch das Feld “Leer von”.
Muss ich den Tiefgang in den Niederlanden über Funk angeben, wenn ich aus Deutschland komme und ihn dort schon elektronisch gemeldet habe?
Nein, seit dem 1. Dezember 2018 müssen Fahrzeuge mit festverbundenen Ladetanks an Bord und Fahrzeuge oder Verbände, die Container befördern, nicht mehr den Tiefgang über Funk angeben, denn diese Information unterliegt auch der elektronischen Meldepflicht.
Auf die gleiche Weise ist es ab dem 1. Dezember 2021 auch für andere Fahrzeuge und Sondertransporte nach § 12.01 Nummer 1 ReinSchPV nicht mehr erforderlich, den Tiefgang über Funk anzugeben. Zu diesen anderen Fahrzeugen gehören insbesondere auch Fahrzeuge mit einer Länge über 110 m, Kabinenschiffe, Hochseeschiffe usw.
Wo kann ich Meldeprogramme erhalten?
Ich habe technische Probleme beim Eingeben oder Absenden von elektronischen Meldungen. An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das jeweilige Helpdesk ihres Softwarelieferanten.
Muss ich mich in jeder Revierzentrale anmelden?
Nein, ab dem 1. Dezember 2021 müssen Sie nicht mehr jeder Revierzentrale sämtliche Informationen melden, wenn für Ihre Strecken der Reise mehrere Revierzentralen zuständig sind. Immer wenn Sie ein Tafelzeichen B.11 passieren, müssen Sie sich per Sprechfunk melden.
Wohin muss ich meine elektronische Meldung senden?
Sie müssen die elektronische Meldung an die jeweilige Betriebsstelle (z.B. Rijkswaterstaat für die Niederlande, Revierzentrale Duisburg, Revierzentrale Oberwesel, Revierzentrale Gambsheim oder Revierzentrale Basel) senden, in deren Zuständigkeitsbereich Sie sich befinden.
Darf der Mitarbeiter einer Revierzentrale meine Meldedaten an Dritte (z. B. Wasserschutzpolizei) weitergeben?
Die gemeldeten Daten unterliegen dem besonderen Schutz der Datenschutzgesetze der Rheinanliegerstaaten und dürfen nur unter den strengen Voraussetzungen dieser Vorschriften an Dritte (z.B. im Falle einer Havarie an die Rettungs- und Einsatzkräfte) weitergegeben werden. Darüber hinaus können anonymisierte Daten an Statistikämter weitergegeben werden.
Für mich übermitteln Dritte im Auftrag elektronische Meldungen. Was muss ich beachten?
Sie müssen sich zusätzlich über Funk melden, um den Meldestandort und die Fahrtrichtung zu übermitteln und im Bedarfsfall dem Operator in der Revierzentrale zurückmelden, welche elektronische Meldung die aktuellste ist und gilt.
Kann ich durch die Revierzentrale die Berechnung der blauen Kegel / Lichter oder des Zusammenladeverbots auf meinem Schiff vornehmen lassen?
Nein. Der Schiffsführer ist für die Kennzeichnung seines Fahrzeuges und dessen Ladung verantwortlich.
Ich fahre vom Rhein in die Mosel oder in entgegengesetzter Richtung. Muss ich mich sowohl an der Schleuse Koblenz als auch in der Revierzentrale Oberwesel melden?
Das ist bis zur Anpassung der Meldepflicht an der Mosel - spätestens zum 01.07.2021 - noch der Fall. Hierzu wird gesondert informiert, sobald die technischen Systeme auf Verwaltungsseite an Rhein und Mosel untereinander kompatibel sind. Ein geplanter Schleusenvorgang ist weiterhin mit der Schleuse Koblenz per Funk abzustimmen.
Was ist vom Verbandsführer zu tun, wenn sich in seinem Verband Fahrzeuge befinden, die noch nie in der angestammten Formation mitgeführt wurden?
Vor der Einfahrt in die unter §12.01 Nummer 3 RheinSchPV genannten Strecken muss der Schiffsführer des meldepflichtigen Verbands alle Massnahmen gemäss RheinSchPV §12.01 organisieren, um der Meldepflicht nachzukommen.
Bei der Pflicht des elektronischen Meldens, muss die Meldung gemäss den Bestimmungen vom Teil IV „Standard für elektronisches Melden in der Binnenschifffahrt“ des ES-RIS erfolgen.
Sollte ein Fahrzeug innerhalb des Verbands ausfallen oder unmittelbar durch ein anderes ersetzt werden, muss der Schiffsführer des Verbands vor der Einfahrt in die unter §12.01 Nummer 3 RheinSchPV genannten Strecken die Änderungen in der Meldung vornehmen oder vornehmen lassen.
Nützliche Links
Autena - Provider der Software “ContainerPlanner”
Autena ist der Provider der Software ‘ContainerPlanner’ für den Containertransport in der Binnenschifffahrt. Die Software wurde aus praktischen Gesichtspunkten heraus entwickelt und ermöglicht die Erstellung eines Stauplans mit wenigen Mausklicks. Die Software berechnet auch die Stabilität nach Stauplan und gibt Einblicke in die Beförderung gefährlicher Güter, und sie berechnet die Zahl der erforderlichen blauen Kegel gemäß ADN. Die vom ContainerPlanner generierten elektronischen Nachrichten entsprechen dem EDIFACT Standard für elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt.
BICS - Niederländisches Informations- und Kommunikationssystem für die Binnenschifffahrt
Diese Webseite ist für die Benutzer der BICS-Software und für alle anderen Beteiligten an der elektronischen Meldung in der Binnenschifffahrt bestimmt. Schiffer, (Binnenschifffahrts-) Unternehmen, Wasserstraßenverwaltungen, Entwickler von RIS-Technologie und andere Interessierte finden auf dieser Webseite alle Informationen über das niederländische Informations- und Kommunikationssystem für die Binnenschifffahrt (die Abkürzung BICS steht für „Binnenvaart Informatie en Communicatie Systeem“) sowie weiterhin über die damit zusammenhängenden Anwendungen und Normen.
ELWIS - Deutscher elektronischer Wasserstraßen-Informations-Service
Über ELWIS werden alle schifffahrtsrelevanten Informationen für die deutschen Bundeswasserstraßen veröffentlicht. Mit Hilfe dieser Informationen soll die Sicherheit auf dem Wasser erhöht und die Planung von Fahrten erleichtert werden. Das besondere an der Informationsveröffentlichung in ELWIS ist, dass alle relevanten Informationen an dieser einen Stelle zentral zur Verfügung gestellt werden. Alle in ELWIS veröffentlichten Informationen werden regelmäßig qualitätsgesichert, um sicherzustellen, dass alle Inhalte richtig, aktuell und vollständig sind. In ELWIS steht außerdem der Informationsservice ELWIS-Abo zur Verfügung. Über diesen Service können Nutzer bestimmte Informationen aus ELWIS abonnieren und bekommen diese dann automatisch nach eigener Auswahl per E-Mail übersendet. Alle über ELWIS und ELWIS-Abo veröffentlichen Informationen werden kostenfrei durch die deutsche Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) zur Verfügung gestellt.
e-RIS - Binnenschifffahrtsinformationsdienst für den Oberrhein
e-RIS ist ein Informationsportal für die Binnenschifffahrt auf dem Oberrhein zwischen Basel und Lauterbourg. Es ist mehrsprachig (Französisch, Deutsch, Niederländisch und Englisch) und bringt Verkehrsinformationen (einschl. Anzahl Fahrzeuge in jedem Streckenabschnitt und geschätzte Wartezeit für alle Schleusen), Wasserstände, lichte Höhen, Nichtverfügbarkeit von Schleusenkammern und Nachrichten für die Binnenschifffahrt. Man findet dort auch die Eigenschaften von Bauwerken: Schleusen, Brücken, Kais, Anlegestellen… (Kontaktdaten, Abmessungen, Nutzungseinschränkungen und verfügbare Dienstleistungen).
Sämtliche Informationen werden in Tabellen und auf einer interaktiven Karte angezeigt.
Die geschätzte Ankunftszeit aller identifizierten Schiffe wird berechnet und mit berechtigen Nutzern geteilt (unter Einhaltung der DSGVO).
Nachrichten für die Binnenschifffahrt
Fotothek
Einführung einer generellen elektronischen Meldepflicht (2020-2021) für alle unter § 12.01 Nummer 1 RheinSchPV fallenden Fahrzeuge und Sondertransporte
Ausweitung der elektronischen Meldepflicht auf Fahrzeuge mit festverbundenen Ladetanks an Bord (2017-2018)