Regelwerke

Regelwerke

Die verordnungsrechtliche Tätigkeit der ZKR erstreckt sich traditionell auf vier Bereiche. So erlässt sie

Die verordnungsrechtliche Tätigkeit der ZKR entwickelt sich laufend fort.

  • Die ZKR achtet darauf, dass ihre Vorschriften regelmäßig den sich ändernden wirtschaftlichen und technologischen Rahmenbedingungen angepasst werden.
  • Die ZKR war lange Zeit die einzige internationale Instanz, die zum Erlass von Regelungen und Vorschriften für die Binnenschifffahrt befugt war. Heute achtet sie darauf, ihre verordnungsrechtliche Tätigkeit mit der Tätigkeit anderer Institutionen wie namentlich der Europäischen Union, der UN-ECE und der anderen internationalen Flusskommissionen abzustimmen.

Die ZKR ist auch an der Ausarbeitung neuer Vorschriften, Regeln und Normen beteiligt, welche die Binnen- oder Rheinschifffahrt betreffen: