Schifffahrtspolizei / Verkehrsregeln

Polizeiausschuss der ZKR

Die Schifffahrtspolizeivorschriften werden im Polizeiausschuss der ZKR erarbeitet.

Hauptaufgabenbereich:
Betriebliche Schiffssicherheit, Betrieb der Fahrzeuge und Verhalten im Verkehr

Betroffene Regelwerke:
Rheinschiffspolizeiverordnung (RheinSchPV),
Handbuch Binnenschifffahrtsfunk

  • Änderung der RheinSchPV aufgrund aktueller Entwicklungen oder gewonnener Erfahrungen, Harmonisierung mit dem CEVNI,
  • Änderung der Vorschriften für Radargeräte aufgrund aktueller Entwicklungen oder gewonnener Erfahrungen,
  • Änderung der Vorschriften über die Farbe und Lichtstärke der Bordlichter sowie die Zulassung von Signalleuchten aufgrund aktueller Entwicklungen oder gewonnener Erfahrungen,
  • Fortentwicklung der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk,
  • Durchführung von Tagungen mit den Wasserschutz- und Schifffahrtspolizeien,
  • Fortentwicklung der Empfehlungen für einheitliche Bußgelder.

Hauptaufgabenbereich:
Festlegung von Leitlinien für die Binnenschifffahrtsinformationsdienste und deren Harmonisierung in Europa (River Information Services – RIS)

Betroffene Regelwerke:
Beschlüsse zu den Richtlinien und Standards der Binnenschifffahrtsinformationsdienste

  • Fortentwicklung des Standards Elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt,
  • Fortentwicklung des Standards Nachrichten für die Binnenschifffahrt,
  • Fortentwicklung des Standards Inland ECDIS,
  • Fortentwicklung des Standards Identifizierung und Verfolgung von Fahrzeugen der Binnenschifffahrt (Vessel Tracking and Tracing),
  • Erstellen neuer oder Aktualisierung vorhandener Merkblätter für die Standards,
  • Durchführung von Workshops (für alle RIS-Standards).

Vorsitz: Herr KOERSCHGEN, Kommissar der Schweiz
Sekretariat: Frau HIRTZ

Arbeitsgruppen: RP/G, RIS/G

Sitzungskalender

Arbeitsprogramm 145 KB 113 KB 142 KB

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Wortlaut der RheinSchPV

Die Polizeiverordnung enthält sämtliche auf dem Rhein geltenden Schifffahrtsregeln.

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Dokumente zur Entstehungsgeschichte der RheinSchPV

  • 1850: Erste Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (Protokoll Nr. VIII von 1850) 785 KB 1023 KB 1001 KB
  • 155 Jahre internationale Vorschriften der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (V. Orlovius) 2549 KB
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Gesamtstruktur der Polizeiverordnung

Die RheinSchPV regelt die Kennzeichnung und die Lichterführung der Schiffe und Schubverbände, die Fahrregeln, Begegnen, Überholen und Liegen der Schiffe, die Verkehrszeichen der Wasserstraße, die Schiffsgrößen und den Gewässerschutz. Die Einhaltung der Vorschriften wird durch die Wasserschutz- und Schifffahrtspolizeien der Rheinuferstaaten überwacht.

Aufbau der RheinSchPV

Bestimmungen für die gesamte Rheinstrecke

1.Allgemeine Bestimmungen
2.Kennzeichnungund Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge, Schiffseichung
3.Bezeichnung der Fahrzeuge
4.Schallzeichen der Fahrzeuge, Sprechfunk, Informations- und Nabigationsgeräte
5.Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße
6.Fahrregeln
7.Regeln für das Stillliegen
8.Zusatzbestimmungen

Sonderbestimmungen für einzelne Rheinstrecken

9.Besondere Regeln für die Fahrt und das Stillliegen
10.Beschränkung der Schifffahrt bei Hochwasser und bei Niedrigwasser
11.Höchstabmessungen der Fahrzeuge, Schubverbände und sonstiger Fahrzeugzusammenstellungen
12.Stomstrecken und Meldepflicht oder mit Wahrschauregelung
13.Besondere Bestimmungen für den Verkehr der Kanalpenichen auf der Strecke Basel bis Schleusen Iffezheim
14.Vorschriften für die Reeden auf dem Rhein

Umweltbestimmungen

15.Gewässerschutz und Entsorgung von Schiffsabfällen

Anlagen

1.Unterscheidungsbuchstabe oder -buchstabengruppe des Landes, in welchem der Heimat- oder Registerort der Fahrzeuge liegt
2.(ohne Inhalt)
3.Bezeichnung der Fahrzeuge
4.(ohne Inhalt)
5.(ohne Inhalt)
6.Schallzeichen
7.Schifffahrtszeichen
8.Bezeichnung der Wasserstraße
9.Lichtwahrschau Oberwesel - St. Goar Rhein-km 548,50 - 555,43
10.Muster für das Ölkontrollbuch
11.Daten, die in das Inland AIS Gerät einzugeben sind: Erläuterung des „Navigationsstatus“ und des „Bezugspunktes der Positionsinformation auf dem Fahrzeug“
12.Verzeichnis der Fahrzeug- und Verbandsarten
13.Verzeichnis der mitzuführenden Urkunden und sonstigen Unterlagen nach § 1.10 RheinSchPV
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RheinSchPV und CEVNI

Die UN-ECE hat eine Empfehlung zur Harmonisierung der Verkehrsregeln im Bereich der Binnenschifffahrt auf gesamteuropäischer Ebene angenommen. Die in dieser Empfehlung genannten Regeln bilden das CEVNI. Edition 6 wurde im November 2021 in englischer, französischer und russischer Sprache veröffentlicht.

Das CEVNI ist weitgehend an die RheinSchPV der Zentralkommission angelehnt. Viele Bestimmungen sind gleich oder gleichwertig.

Um die Harmonisierung der Polizeivorschriften weiter voranzutreiben, haben die UN-ECE, die Zentralkommission, die Donaukommission, die Moselkommission und die Savakommission Anstrengungen zur Erarbeitung eines gemeinsamen Regelwerks unternommen. Die Fertigstellung des Dokuments wird vermutlich noch einige Jahre in Anspruch nehmen.

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Gemeinsame Tagungen der Wasserschutz- und Schifffahrtspolizeien

Mit dem Ziel einer Vereinheitlichung der Anwendung der Verkehrsvorschriften und zur Beantwortung von Fragen zu ihrer praktischen Anwendung treffen sich in Abständen von einigen Jahren die Sachverständigen der zuständigen Behörden sowie Vertreter der Polizeibehörden der Mitgliedsstaaten der ZKR. Letztmalig fand diese Tagung 2022 in Den Haag statt. 20 KB 20 KB 20 KB 19 KB

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Empfehlungen für einheitliche Bußgelder bei Zuwiderhandlungen gegen die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf dem Rhein und auf der Mosel (Beschluss 2019-II-23)

Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) und die Moselkommission veröffentlichen gemeinsam „Empfehlungen für einheitliche Bußgelder bei Zuwiderhandlungen gegen die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf dem Rhein und auf der Mosel“, auch „Bußgeldkatalog“ genannt.

Der Bußgeldkatalog gibt die einheitliche und international abgestimmte Auffassung der Schiffssicherheitsexperten wieder
Der Bußgeldkatalog hat zum Ziel, durch eine einheitliche Auflistung der zu verhängenden Bußgelder bei Zuwiderhandlungen gegen die auf dem Rhein und auf der Mosel geltenden Polizeiverordnungen die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt zu erhöhen und zur Vereinheitlichung des Schifffahrtsrechts beizutragen. Eine unterschiedliche Ahndung könnte rechtlich problematisch sein und von den Betroffenen als ungerecht empfunden werden.

  • Bußgeldkatalog [2020] 352 KB 370 KB 362 KB
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