Rechtsgrundlage für die Arbeit der ZKR ist die Revidierte Rheinschifffahrtsakte. Auslegung und Umsetzung dieser Akte seit über 100 Jahren haben es ermöglicht, die Grundprinzipien für das Rheinschifffahrtsregime festzulegen. Die Ziele der Zentralkommission umschreiben heißt, die Nachhaltigkeit und Aktualisierung dieser Grundprinzipien sicherzustellen.
Dieses Prinzip erfordert, derzeitige oder künftige Behinderungen der Schifffahrt zu vermeiden oder zumindest möglichst gering zu halten, wie
Diese vom Wiener Kongress und von der Mannheimer Akte anerkannten Prinzipien setzen die Anwendung einheitlicher Regelungen für alle Verkehrsnutzer der Rheinschifffahrt und für alle nationalen Stromabschnitte voraus (abgesehen von schifffahrtspolizeilichen Sondervorschriften, die wegen der besonderen Eigenschaften bestimmter Teilstrecken erforderlich sind).
Um die Fortschreibung dieser Regelungen und die Koordinierung der Politik der verschiedenen Anliegerstaaten sicherzustellen, ist mit der ZKR eine gemeinsame Verwaltung der Rheinschifffahrt eingesetzt worden. Diese (konstituierende und verordnungsrechtliche) Rechtsetzungskompetenz garantiert die Harmonisierung, ja Vereinheitlichung der technischen und juristischen Vorschriften für die Schifffahrt und schifffahrtsnahen Aktivitäten.
Diese Prinzipien und die sich daraus ableitenden konkreten Maßnahmen, die lange Zeit als einmalig und bahnbrechend galten, sind dazu berufen, für das gesamte System der Binnenschifffahrt in Europa zur Anwendung zu kommen.
Der einheitliche Rheinschifffahrtsmarkt bildet damit den Kern eines größeren Ganzen, d.h. eines großen Einheitsmarktes der Binnenschifffahrt, der in erster Linie ein Gemeinschafts- und im weiteren Sinne ein europäischer Markt ist.
Diese Prinzipien geben den Rahmen für die beiden wichtigsten und ständigen Zielsetzungen der ZKR ab, wie sie sich aus Artikel 45 der Mannheimer Akte, der die Kompetenzen der ZKR definiert, ergeben:
Die ZKR sieht ihre Aufgabe vorwiegend in der Förderung der Entwicklung der Binnenschifffahrt in erster Linie auf dem Rhein, aber auch auf allen europäischen Wasserstrassen. Dazu sind drei Bedingungen zu erfüllen:
Die Rolle der ZKR besteht nicht darin, direkt in den wirtschaftlichen Mechanismus einzugreifen, sondern vielmehr darin, einen Beitrag dazu zu leisten, dass den Wirtschaftskräften die günstigsten Rahmenbedingungen für die Entwicklung ihrer Aktivitäten geboten werden. Dabei achtet sie auf folgende Aspekte:
Die ZKR muss Begegnungen und den Dialog zwischen den verschiedenen in der Rheinschifffahrt tätigen Instanzen oder Berufsständen fördern. Es empfiehlt sich, dazu die Beziehungen auf alle entsprechenden gewerblichen Tätigkeiten auszuweiten.
Die ZKR unterstützt Aktionen in verschiedenen Bereichen, um so die Position der Rhein- und europäischen Schifffahrt gegenüber den konkurrierenden Verkehrsträgern zu stärken:
Die ZKR hat eine doppelte Aufgabe, nämlich:
Harmonisierung der Rechtsnormen
Die ZKR beabsichtigt, weiterhin eine aktive Rolle im Harmonisierungsprozess für die Rechtsnormen und die Vorschriften für die Binnenschifffahrt auf europäischer oder gesamteuropäischer Ebene zu spielen.
Liberalisierung der Märkte
Die ZKR wird sich auf den Prozess der Marktöffnung einstellen, durch den ein integrierter europäischer Binnenschifffahrtsmarkt unter Einbeziehung der mittel- und osteuropäischen Länder geschaffen werden soll.
Zusammenarbeit mit anderen im Bereich der Binnenschifffahrt tätigen internationalen Institutionen
Die ZKR wird sich bei der Kooperation mit allen im Bereich der europäischen Binnenschifffahrt tätigen Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen auf eine langjährige Praxis stützen.
Die Zentralkommission wird sich gegenüber der Europäischen Union und der Donaukommission besonders aufgeschlossen für alle geeigneten Möglichkeiten einer Annäherung zeigen.
Zu den Organisationen wie UN/ECE, IKSR, CEMT usw. wird die ZKR ihre Kontakte vertiefen, um so Kohärenz und Komplementarität der Maßnahmen der verschiedenen Organisationen unter Beachtung ihrer jeweiligen Besonderheiten zu gewährleisten. Für Kompetenzkonflikte oder Doppelarbeit sind Lösungen zu suchen. Die ZKR wird sich dafür einsetzen, dass die für die Rheinschifffahrt angenommenen Lösungen auch in anderen internationalen Institutionen übernommen werden.
Die Sicherheit der Personen und Güter im Schiffsverkehr ist ein ständiges Anliegen, das eine Fortschreibung der Standards erforderlich macht. Daneben gewinnt aber auch die Forderung nach Sicherheit und Integrität des Umfelds der Schifffahrt verstärkt an Bedeutung.
Dies ist ein traditionelles Anliegen der ZKR und ihre Bemühungen um die Verwirklichung dieses Ziels werden allgemein anerkannt. Die ZKR ist gewillt, ihre Vorreiterrolle auf diesem Gebiet zu bewahren, auch wenn gewisse Verordnungen dazu bestimmt sind, in breiterem Rahmen übernommen zu werden.
Die Sicherheit der Umwelt hat für die ZKR und die Binnenschifffahrt im allgemeinen einen immer größeren Stellenwert. Die Binnenschifffahrt muss ihrem Image als umweltfreundlicher Verkehrsträger gerecht werden. Angesichts der raschen Fortschritte anderer Verkehrsträger in diesem Bereich (insbesondere Straßenverkehr) und der sehr langen Einsatzdauer der Schiffe ist es wichtig, dass rechtzeitig die notwendigen Entwicklungen eingeleitet werden.
Basler Erklärung
Mannheimer Erklärung