Historischer Abriss

Gegenwärtige Aufgaben der ZKR

Beschluss 2001-I-3 34 KB 36 KB 32 KB

Einleitung

Rechtsgrundlage für die Arbeit der ZKR ist die Revidierte Rheinschifffahrtsakte. Auslegung und Umsetzung dieser Akte seit über 100 Jahren haben es ermöglicht, die Grundprinzipien für das Rheinschifffahrtsregime festzulegen. Die Ziele der Zentralkommission umschreiben heißt, die Nachhaltigkeit und Aktualisierung dieser Grundprinzipien sicherzustellen.

Grundprinzipien:

  • Freiheit der Schifffahrt

    Dieses Prinzip erfordert, derzeitige oder künftige Behinderungen der Schifffahrt zu vermeiden oder zumindest möglichst gering zu halten, wie

    • natürliche Behinderungen, bedingt durch den Zustand oder die Verfügbarkeit der Schifffahrtsstraße und ihrer Anlagen;
    • administrative, steuer-, zollrechtliche oder wirtschaftliche Hemmnisse, verursacht insbesondere durch die nicht zulässige Erhebung von Abgaben, die sich auf die Tatsache der Beschiffung gründen;
    • juristische oder verordnungsrechtliche Hemmnisse, verursacht durch Einschränkungen bei der Nutzung der Wasserstrasse, die nach der Revidierten Rheinschifffahrtsakte nicht gerechtfertigt sind.
  • Einheit des Rheinschifffahrtregimes und Gleichbehandlung

    Diese vom Wiener Kongress und von der Mannheimer Akte anerkannten Prinzipien setzen die Anwendung einheitlicher Regelungen für alle Verkehrsnutzer der Rheinschifffahrt und für alle nationalen Stromabschnitte voraus (abgesehen von schifffahrtspolizeilichen Sondervorschriften, die wegen der besonderen Eigenschaften bestimmter Teilstrecken erforderlich sind).

    Um die Fortschreibung dieser Regelungen und die Koordinierung der Politik der verschiedenen Anliegerstaaten sicherzustellen, ist mit der ZKR eine gemeinsame Verwaltung der Rheinschifffahrt eingesetzt worden. Diese (konstituierende und verordnungsrechtliche) Rechtsetzungskompetenz garantiert die Harmonisierung, ja Vereinheitlichung der technischen und juristischen Vorschriften für die Schifffahrt und schifffahrtsnahen Aktivitäten.

    Diese Prinzipien und die sich daraus ableitenden konkreten Maßnahmen, die lange Zeit als einmalig und bahnbrechend galten, sind dazu berufen, für das gesamte System der Binnenschifffahrt in Europa zur Anwendung zu kommen.

    Der einheitliche Rheinschifffahrtsmarkt bildet damit den Kern eines größeren Ganzen, d.h. eines großen Einheitsmarktes der Binnenschifffahrt, der in erster Linie ein Gemeinschafts- und im weiteren Sinne ein europäischer Markt ist.

Kernziele:

Diese Prinzipien geben den Rahmen für die beiden wichtigsten und ständigen Zielsetzungen der ZKR ab, wie sie sich aus Artikel 45 der Mannheimer Akte, der die Kompetenzen der ZKR definiert, ergeben:

Top

Prosperität der Rhein- und europäischen Schifffahrt

Die ZKR sieht ihre Aufgabe vorwiegend in der Förderung der Entwicklung der Binnenschifffahrt in erster Linie auf dem Rhein, aber auch auf allen europäischen Wasserstrassen. Dazu sind drei Bedingungen zu erfüllen:

Gewährleistung eines angemessenen wirtschaftlichen Rahmens

Die Rolle der ZKR besteht nicht darin, direkt in den wirtschaftlichen Mechanismus einzugreifen, sondern vielmehr darin, einen Beitrag dazu zu leisten, dass den Wirtschaftskräften die günstigsten Rahmenbedingungen für die Entwicklung ihrer Aktivitäten geboten werden. Dabei achtet sie auf folgende Aspekte:

  • Hinwirken auf faire Wettbewerbsbedingungen.
    Sie kann zur Klarstellung und gegenseitigen Unterrichtung vergleichende Untersuchungen der nationalen Situationen in Bezug auf die Förderpolitik oder die finanziellen Belastungen durchführen oder anregen.
  • Marktbeobachtung und dazu Entwicklung von Instrumenten zur besseren Kenntnis der wirtschaftlichen Lage in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission sowie der Binnenschifffahrtstätigkeit (Verbesserung der Statistiken, Flottenerfassung, Studien, usw…).
  • Koordinierung der an der Binnenschifffahrt Beteiligten

Die ZKR muss Begegnungen und den Dialog zwischen den verschiedenen in der Rheinschifffahrt tätigen Instanzen oder Berufsständen fördern. Es empfiehlt sich, dazu die Beziehungen auf alle entsprechenden gewerblichen Tätigkeiten auszuweiten.

  • Förderung von Verbesserungsmaßnahmen für die Wasserstraßeninfrastruktur zwecks Optimierung ihrer Nutzung, was über die eigentlichen Ausbauarbeiten hinaus auch die Entwicklung eines Telematiksystems einschließt.
  • Berücksichtigung neuer technologischer und wirtschaftlicher Gegebenheiten bei der Fortentwicklung der Vorschriften für die Schifffahrt.
  • Initiativen zur Aufwertung des Schifferberufs, insbesondere im Bereich der Arbeitsbedingungen, der Ausbildung und der Einstellung, im Hinblick auf die Modernisierung der Flotte.
  • Unterstützung von Initiativen zur Erschließung neuer Märkte oder zur Einführung neuer Tätigkeitsformen (insbesondere durch Anpassung des Verordnungsrahmens).

Wettbewerbsfähigkeit der Wasserstraße

Die ZKR unterstützt Aktionen in verschiedenen Bereichen, um so die Position der Rhein- und europäischen Schifffahrt gegenüber den konkurrierenden Verkehrsträgern zu stärken:

  • Beitrag zur Verbesserung des Images und zur besseren Kenntnis des Binnenschiffsverkehrs durch ihre Kommunikationspolitik, ihre Beteiligung an auf gewerblicher oder nationaler Ebene eingeleiteten Initiativen, die Organisation von Kolloquien und anderen Informationsveranstaltungen.
  • Durchführung von Untersuchungen zur technologischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, um die Entwicklungen im Binnenschiffsverkehr zu antizipieren und vorzubereiten.
  • Verbesserung der Zuverlässigkeit und der Verfügbarkeit der Wasserstraße unter Berücksichtigung ihrer Multifunktionalität.
  • Mitwirkung an der Bewertung der Wettbewerbsstellung der Wasserstraße gegenüber den anderen Verkehrsträgern.
  • Förderung der Einbindung der Binnenschifffahrt in den kombinierten Verkehr, indem sie insbesondere für eine Anpassung der Landanlagen sorgt und Maßnahmen zur Verbesserung der Lade- / Löschbedingungen begünstigt (trimodale Terminals usw.).

Einbindung der Rheinschifffahrt in das europäische Binnenschifffahrts- verkehrssystem

Die ZKR hat eine doppelte Aufgabe, nämlich:

  • Verwaltung des Rheinschifffahrtregimes,
  • aber auch Förderung der Binnenschifffahrt und verbesserte Einbindung in das europäische Verkehrssystem.

    Harmonisierung der Rechtsnormen
    Die ZKR beabsichtigt, weiterhin eine aktive Rolle im Harmonisierungsprozess für die Rechtsnormen und die Vorschriften für die Binnenschifffahrt auf europäischer oder gesamteuropäischer Ebene zu spielen.

    Liberalisierung der Märkte
    Die ZKR wird sich auf den Prozess der Marktöffnung einstellen, durch den ein integrierter europäischer Binnenschifffahrtsmarkt unter Einbeziehung der mittel- und osteuropäischen Länder geschaffen werden soll.

    Zusammenarbeit mit anderen im Bereich der Binnenschifffahrt tätigen internationalen Institutionen

    Die ZKR wird sich bei der Kooperation mit allen im Bereich der europäischen Binnenschifffahrt tätigen Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen auf eine langjährige Praxis stützen.

    Die Zentralkommission wird sich gegenüber der Europäischen Union und der Donaukommission besonders aufgeschlossen für alle geeigneten Möglichkeiten einer Annäherung zeigen.

    Zu den Organisationen wie UN/ECE, IKSR, CEMT usw. wird die ZKR ihre Kontakte vertiefen, um so Kohärenz und Komplementarität der Maßnahmen der verschiedenen Organisationen unter Beachtung ihrer jeweiligen Besonderheiten zu gewährleisten. Für Kompetenzkonflikte oder Doppelarbeit sind Lösungen zu suchen. Die ZKR wird sich dafür einsetzen, dass die für die Rheinschifffahrt angenommenen Lösungen auch in anderen internationalen Institutionen übernommen werden.

Top

Sicherheit

Die Sicherheit der Personen und Güter im Schiffsverkehr ist ein ständiges Anliegen, das eine Fortschreibung der Standards erforderlich macht. Daneben gewinnt aber auch die Forderung nach Sicherheit und Integrität des Umfelds der Schifffahrt verstärkt an Bedeutung.

Sicherheit der Schifffahrt im engeren Sinn

Dies ist ein traditionelles Anliegen der ZKR und ihre Bemühungen um die Verwirklichung dieses Ziels werden allgemein anerkannt. Die ZKR ist gewillt, ihre Vorreiterrolle auf diesem Gebiet zu bewahren, auch wenn gewisse Verordnungen dazu bestimmt sind, in breiterem Rahmen übernommen zu werden.

  • Überprüfung und Fortschreibung der Sicherheitsstandards
  • Vereinheitlichung und Fortentwicklung der Ausbildungssysteme - Festlegung der Mindestbesatzung unter Berücksichtigung der Sicherheitsfragen.
  • Fortentwicklung der Regelwerke
  • Integration von Zertifizierungsverfahren in die Sicherheitsvorschriften der ZKR

Förderung der Umweltfreundlichkeit der Rheinschifffahrt

Die Sicherheit der Umwelt hat für die ZKR und die Binnenschifffahrt im allgemeinen einen immer größeren Stellenwert. Die Binnenschifffahrt muss ihrem Image als umweltfreundlicher Verkehrsträger gerecht werden. Angesichts der raschen Fortschritte anderer Verkehrsträger in diesem Bereich (insbesondere Straßenverkehr) und der sehr langen Einsatzdauer der Schiffe ist es wichtig, dass rechtzeitig die notwendigen Entwicklungen eingeleitet werden.

  • Beitrag zu Untersuchungen möglicher Wechselwirkungen zwischen der Schifffahrt und ihrem Umfeld zwecks Definition der Maßnahmen, die zur Vermeidung oder Begrenzung der Einflüsse der Schifffahrt auf die Umwelt notwendig sind (Wasser, Ufer, Fauna, Flora).
  • Behandlung von Abfällen sowie von flüssigen und gasförmigen Ladungsrückständen
  • Reduzierung von Emissionen aller Art
  • Beitrag zum Umweltschutz an der Schnittstelle Schiff-Land, insbesondere durch Einrichtung der notwendigen Landanlagen, damit die Präventionsmaßnahmen für Schiffe greifen können und so die Abfallentsorgung oder die Vermeidung von Emissionen durch die Schifffahrt gewährleistet wird.
  • Fortentwicklung der Regelwerke zur Sicherstellung des Umweltschutzes
Top

Erklärungen

Basler Erklärung

  • Erklärung der Minister der Mitgliedstaaten der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) - Deutschland, Belgien, Frankreich, Niederlande und die Schweiz 15 KB 16 KB 14 KB 13 KB

Mannheimer Erklärung

  • 150 Jahre Mannheimer Akte - Motor für eine dynamische Binnenschifffahrt, 17. Oktober 2018 42 KB 44 KB 49 KB 44 KB
  • Fortschrittsbericht, 6. Dezember 2023 115 KB 116 KB 111 KB 110 KB 1316 KB
Top

Strategie für die ZKR

  • Strategie für die ZKR 2696 KB 2696 KB 2695 KB 2693 KB
Top