Neue Abmachung für die Kooperation zwischen der ZKR und der Moselkommission

18.07.2014

Anlässlich der Plenarsitzung der Moselkommission am 26. Juni 2014 hat die offizielle Übergabe der neuen Abmachung für die Kooperation zwischen der ZKR und der Moselkommission stattgefunden.

Ziel dieser neuen Abmachung ist es, die Kooperation der beiden Flusskommissionen im Bereich der wirtschaftlichen Beobachtung des Binnenschiffsverkehrs und der Arbeiten in Bezug auf die Schifffahrtspolizeiverordnungen zu intensivieren. Die beiden Institutionen werden ermuntert, sich in Angelegenheiten der Förderung des Binnenschiffsverkehrs und der in der Mitteilung NAIADES II genannten Maßnahmenbereiche, insbesondere der Integration der Binnenschifffahrt in multimodale Logistikketten sowie der daran angebundenen Plattformen, noch enger und systematischer abzustimmen.

Ferner verpflichten sich die beiden Organisationen zum regelmäßigen Informationsaustausch über Fragen zur Umsetzung und Anwendung der Vorschriften bezüglich des Schiffspersonals und zur Entwicklung der Infrastruktur vor dem Hintergrund des Klimawandels. Die Abmachung soll darüber hinaus die bestehenden Arbeitsprozesse zwischen den beiden Institutionen vereinfachen und den Erfahrungsaustausch zwischen ihren Sekretariaten intensivieren, ohne deren Unabhängigkeit in Frage zu stellen.

Die ZKR und die Moselkommission hoffen, dadurch noch effizienter handeln zu können, im Dienste der europäischen Binnenschifffahrt und in enger Partnerschaft mit der Europäischen Union.

Foto: Links: Max Nilles, Präsident von der Moselkommission - Rechts : Hans van der Werf, Generalsekretär von der ZKR

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