Gegenseitige Anerkennung von an Schifferschulen ausgebildeten Matrosen

04.12.2014

Die Direktorin der Schifffahrtsabteilung des Ministeriums für Verkehr der Tschechischen Republik, Frau Katarína Koleničková, der Generaldirektor für Schiffsangelegenheiten des Verkehrsministeriums Rumäniens, Herr Viorel Olea, und der Generalsekretär der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR), Herr Hans van der Werf, haben nach der Herbstplenartagung der ZKR zwei Verwaltungsvereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung der durch Berufsausbildung erworbenen Befähigung zum Matrosen unterzeichnet.

Nachdem die Gleichwertigkeit der an den anerkannten Schulen der ZKR-Mitgliedstaaten und den Schifferschulen von Děčín (Tschechische Republik) und CERONAV (Rumänien) durch Berufsausbildung erworbenen Kompetenzen auf der Grundlage der Kompetenztabellen von PLATINA festgestellt worden war, konnten die dazu eingeleiteten Pilotverfahren erfolgreich abgeschlossen werden. Damit bestätigte sich, dass es zweckmäßig ist, einen Ansatz zu verfolgen, der sich auf die für die Ausübung des Matrosenberufes erforderlichen Kompetenzen stützt. Auch die Bedeutung, die der praktischen Erfahrung zukommt, wurde deutlich. Die Lehrgänge umfassen daher fortan eine Fahrzeit von mindestens 90 Tagen.

Die Absolventen der Schifferschule von Děčín (Tschechische Republik) können damit ab dem 1. Dezember 2015 als Matrosen auf dem Rhein tätig werden. Die Anerkennung gilt für Berufsausbildungen, die im oder nach September 2014 begonnen wurden. Weiterhin gilt die Anerkennung für Berufsausbildungen, die zwischen September 2009 und August 2014 absolviert wurden, sofern eine Fahrzeit von mindestens 180 Tagen nachgewiesen werden kann. Die Tschechische Republik erkennt die rheinischen Matrosenausbildungen auf ihren Wasserstraßen bereits an.

Ebenfalls ab dem 1. Dezember 2015 können auch die Absolventen der Schule CERONAV (Rumänien), die ihre Ausbildung im oder nach Januar 2015 begonnen haben und mindestens 18 Jahre alt sind, als Matrosen auf dem Rhein tätig werden. Rumänien wird seine Vorschriften bis zum 30. November 2015 ändern, um die Anerkennung der rheinischen Matrosenausbildungen auf seinen Wasserstraßen zu ermöglichen.

Diese Anerkennungen ergänzen den Prozess zur gegenseitigen Anerkennung von Schiffsführerzeugnissen und Schifferdienstbüchern, der von der ZKR und sieben ihrer Beobachterstaaten (Bulgarien, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechische Republik und Ungarn) vor einigen Jahren eingeleitet wurde, um insbesondere den Zugang zum Arbeitsmarkt der Binnenschifffahrt zu erleichtern.

Die ZKR und ihre Partner bekräftigen damit ihr Eintreten für ein hohes Sicherheitsniveau in der Binnenschifffahrt und eine Verbesserung der Attraktivität der Binnenschifffahrtsberufe; gleichzeitig verleihen sie den notwendigen Anforderungen stärkeren Nachdruck. Ferner bestätigen sie ihren Willen, mit der Europäischen Kommission gemeinsame Standards zu erarbeiten, dies in Kooperation mit Expertennetzwerken wie EDINNA und den Sozial¬partnern.

Diese Maßnahme stellt einen wichtigen Schritt zur Verwirklichung des strategischen Ziels der Vision 2018 „Modernisierung des Systems der Befähigungen des Personals in der Binnenschifffahrt“ dar und trägt zudem zur Umsetzung des Programms NAIADES II (2014-2020) bei, das darauf abzielt, eine ausreichende Versorgung des Marktes mit qualifizierten Arbeitskräften zu gewährleisten, bis eine weitergehende Harmonisierung auf europäischer Ebene erreicht ist.

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