27.03.2014
Der ZKR-Ausschuss für Sozial-, Arbeits- und Berufsausbildungsfragen (STF) hat in seiner Sitzung am 20. März 2014 in Straßburg die Aufnahme von Arbeiten zur Zulassung des Einsatzes von Fahrsimulatoren u. a. im Rahmen fakultativer praktischer Prüfungen beschlossen.
Praktische Erfahrungen sind neben theoretischen Kenntnissen für den Erwerb des Rheinpatents unabdingbare Voraussetzung. Die Praxiserfahrung der Kapitäne ist für die hohe Kompetenz des Personals und die Gewährleistung der Sicherheit auf dem Rhein gemäß den Grundsätzen der Mannheimer Akte von grundlegender Bedeutung.
Diese Erfahrung kann zurzeit nur durch eine im Schifferdienstbuch eingetragene vierjährige kumulative Fahrzeit nachgewiesen werden.
Der STF-Ausschuss hat auf der Grundlage eines vorher definierten Fahrplans mit Unterstützung kompetenter Fachleute und des Netzwerks der europäischen Berufsschulen und Trainingszentren für die Binnenschifffahrt EDINNA konkrete Arbeiten in diesem Bereich aufgenommen.
Mit diesem Schritt öffnet der STF-Ausschuss den Weg für eine Validierung der praktischen Erfahrungen mittels eines Testes am Fahrsimulator. Dieses leistungsstarke Instrument erlaubt es den Kandidaten, ihre Lernergebnisse und Kompetenzen unter realitätsnahen Bedingungen unter Beweis zu stellen.
Dieser zweite Weg zur Validierung erworbener praktischer Erfahrungen könnte zu einer Verkürzung der nach der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein (RheinSchPersV) für den Erwerb des Rheinpatents vorgeschriebenen Fahrzeit führen und neuen, insbesondere umschulungswilligen Arbeitskräften so einen schnelleren Zugang zum Gewerbe ermöglichen.
Durch die Annahme dieses konkreten Fahrplans möchte die ZKR dem wachsenden Bedarf der Binnenschifffahrt an qualifizierten Arbeitskräften mittel- und langfristig Rechnung tragen. Diese Maßnahme ist auf die Umsetzung der von der ZKR im Dezember 2018 lancierten Vision 2018 ausgerichtet. Mehr Informationen zur Vision 2018 unter www.vision-2018.org.