12.02.2016
Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt hat die Möglichkeit, nichtrheinische Berufs-befähigungen anzuerkennen. Infolge der Unterzeichnung der beiden Verwaltungsvereinbarungen mit den Behörden der Tschechischen Republik und Rumäniens werden die durch Berufsausbildung erworbenen Befähigungen zum Matrosen seit dem 1. Dezember 2015 unter bestimmten Bedingungen für die Schulen von Děčín (Tschechische Republik) und CERONAV (Rumänien) anerkannt.
Um auf dem Rhein tätig zu werden, müssen sich die Absolventen dieser Schulen, deren Abschlüsse künftig anerkannt werden, im Vorfeld an die jeweils zuständigen nationalen Behörden wenden. Tatsächlich liegt es in der Verantwortung der zuständigen nationalen Behörden, in dem von der ZKR anerkannten Schifferdienstbuch zu vermerken, dass die Befähigung „gemäß § 3.02 Nummer 3 Buchstabe a RheinSchPersV anerkannt“ ist.
Im Falle einer Kontrolle sind die Eintragungen im Schifferdienstbuch maßgebend.