12.01.2016
Ab 2016 übernimmt die Schweiz für die Dauer von zwei Jahren die Präsidentschaft der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR), das Amt des Präsidenten übernimmt am 1. Januar 2016
Herr Dürler wird bis 31. Dezember 2017 den Vorsitz der ZKR führen. Die Vizepräsidentschaft der ZKR hat während dieses Zeitraums Deutschland inne, das Amt des Vizepräsidenten wird von Herrn Achim Wehrmann Leiter der Unterabteilung WS2 beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und Chef der deutschen Delegation bei der ZKR wahrgenommen.
Auf der letzten Plenarsitzung der ZKR im Dezember 2015 wurden die Leitlinien des neuen ZKR-Vorsitzes vorgestellt. Sie sind auf folgende fünf Themen ausgerichtet:
Fortsetzung der Kooperation mit der EU-Kommission
Im Juni 2015 wurde von der ZKR formell der neue CESNI-Ausschuss (Comité Européen pour les Standards dans la Navigation Intérieure) gegründet. Inzwischen hat er sich konstituiert und seine Arbeit aufgenommen. Die damit eingeleitete Dynamik könnte dazu genutzt werden, eine weitere Intensivierung der Kooperation zwischen der ZKR und der EU-Kommission in Erwägung zu ziehen, mit der den Interessen beider Organisationen Rechnung getragen wird. Die Präsidentschaft wird das Sekretariat der ZKR auch bei der organisatorischen Weiterentwicklung unterstützen, die mit den neuen Kooperationsformen einhergeht.
Zwischenstand der Vision 2018
Im Rahmen der Umsetzung der Vision 2018 erstellt die ZKR im Laufe des Jahres 2016 unter Einbindung ihrer Ausschüsse und der anerkannten Verbände einen Zwischenbericht über die bisherigen Fortschrifte und künftigen Herausforderungen in der Binnenschifffahrt. Der ökologischen Dimension der Nachhaltigkeit sowie der einheitlichen Anwendung von Arbeits- und Sozialstandards will die Präsidentschaft in diesem Zusammenhang besondere Aufmerksamkeit schenken.
Förderung von innovativen Lösungen bei der Schaffung und Implementierung der ZKR-Standards mit dem Ziel einer praxisverträglichen Umsetzung
Der Erlass und die Einhaltung der ZKR-Standards dienen in erster Linie der Sicherheit in der Schifffahrt. Die Umsetzung der ZKR-Standards wird nicht unmittelbar von der ZKR selbst in die Hand genommen. Die Präsidentschäft möchte allerdings auf bessere Akzeptanz der Regeln hinwirken, indem sie für ein transparentes und nachvollziehbares Annahmeverfahren sorgt und dabei die Mitsprache der Beteiligten ermöglicht.
Förderung des Einsatzes neuer RIS-Applikationen
Seit dem 1. Dezember 2014 müssen die Schiffe auf dem Rhein grundsätzlich mit AIS-Transpondern und Kartenanzeigegeräten ausgerüstet sein. Dies eröffnet neue Möglichkeiten und die im Rahmen der europäischen RIS-Expertengruppen entwickelten Applikationen sollen daher weiterhin von der ZKR geprüft und nach Möglichkeit für den Rhein übernommen werden. Deshalb wird die bewährte Partnerschaft zwischen der ZKR und der EU in diesem Bereich in den kommenden beiden Jahren weitergeführt.
Identifizierung von Möglichkeiten zur Beseitigung von Engpässen für die Schifffahrt am Mittel- und Oberrhein
Zur Stärkung des Status des Rheins als bedeutendste Wasserstrasse Europas will die Präsidentschaft allfällige unnötige Einschränkungen der Fahrwasserverhältnisse am Mittel- und Oberrhein identifizieren, da sie die Nutzung der Wasserstrasse durch die Schifffahrt behindern könnten. Unter Berücksichtigung der Tätigkeiten der EU im Zuge der Verbesserung der Verkehrskorridore verfolgt die Präsidentschaft dabei das Ziel, entsprechende Unterlagen zu sammeln und Gespräche zu führen, damit der ZKR Vorschläge für Maßnahmen zum Abbau von Engpässen unterbreitet werden können.
Die genannten Leitlinien werden konkret in den Arbeitsprogrammen der Ausschüsse der ZKR und im Rahmen von Maßnahmen umgesetzt, die in den beiden kommenden Jahren vom Sekretariat entwickelt werden.