05.11.2015
Die Möglichkeit zur Anerkennung der von Nichtmitgliedstaaten nach dem Muster der ZKR ausgestellten Bordbücher auf dem Rhein wurde mit Beschluss 2015-I-11 vom 3. Juni 2015 geschaffen, mit dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit des Verfahrens.
Österreich wird als erster Mitgliedstaat von dieser Möglichkeit profitieren: sein Anerkennungsantrag wurde von der ZKR mit Wirkung zum 1. Juli 2016 bewilligt. Dem von Österreich beschrittenen Weg werden sicherlich weitere an diesem Verfahren interessierte Nicht-Mitgliedstaaten folgen.
Das Führen eines Bordbuches leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit der Binnenschifffahrt. Damit kann insbesondere die Einhaltung der Fahr- und Ruhezeiten auf dem Schiff überprüft werden. Außerdem dient es der Kontrolle, ob eine Mindestbesatzung mit den erforderlichen Befähigungen an Bord ist.