Neue Verwaltungsvereinbarung zur Förderung der Binnenschifffahrt in der Europäischen Union

22.05.2013

Der Generaldirektor für Mobilität und Verkehr der Europäischen Kommission (GD MOVE) und der Generalsekretär der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) haben heute in Brüssel eine Verwaltungsvereinbarung zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Institutionen unterzeichnet. Ihre gemeinsamen Ziele bestehen in der Gewährleistung eines optimalen Funktionierens des Binnenschifffahrtsmarktes und der Beseitigung der Hemmnisse für eine stärkere Nutzung des Verkehrsträgers Wasserstraße.

Die Verwaltungsvereinbarung erstreckt sich auf drei wichtige Kooperationsbereiche, nämlich:

  • die Fortschreibung der technischen Vorschriften für Binnenschiffe,
  • die Modernisierung des Systems der Befähigungen für das fahrende Personal und
  • die Weiterentwicklung der Marktbeobachtung der Binnenschifffahrt in Europa.

Die beiden Institutionen streben durch diese neue Form der Zusammenarbeit eine Optimierung der Effizienz ihrer jeweiligen Politiken in diesen Bereichen an. Dies soll insbesondere durch eine bessere Abstimmung ihrer Prioritäten und die Einführung neuer gemeinsamer Bezugsstandards für ihre Regelwerke erreicht werden. Eine solche Zusammenarbeit stelle einen großen Vorteil für die Binnenschifffahrt dar, die einen kohärenten und effizienten Rahmen brauche, um ihr Potential voll ausschöpfen zu können.

In ihrem Arbeitsdokument „Auf dem Weg zu NAIADES II“ vom Mai 2012 haben die Dienststellen der Europäischen Kommission die Notwendigkeit zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit im Binnenschifffahrtssektor anerkannt. Als Teil dieser Stoßrichtung sieht die neue Verwaltungsvereinbarung die verstärkte Nutzung des Expertenwissens der ZKR in verschiedenen Bereichen sowie die Straffung der Regelwerke durch die Schaffung gemeinsamer Strukturen vor.

Zugang zum vollständigen Wortlaut der Verwaltungsvereinbarung:

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