Abschluss des Straßburger Übereinkommens von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012)

27.09.2012

Am 27. September 2012 hat eine von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) einberufene Diplomatische Konferenz zur Revision des Straßburger Übereinkommens über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI) das Straßburger Übereinkommen von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012) beschlossen.

Ziel dieser Änderungen ist, mehr Rechtssicherheit im internationalen Schiffsverkehr zu schaffen und zugleich zu gewährleisten, dass Geschädigte ausreichenden Ersatz erhalten.

Durch das CLNI 2012 werden:

  • der Anwendungsbereich der heute im Wesentlichen nur für Schiffsverkehre auf dem Rhein und seinen Nebenflüssen geltenden Haftungsbeschränkungsregelungen auf Schiffsverkehre auf anderen großen Wasserstraßen, darunter insbesondere Donau, Elbe, Oder und Save, erstreckt
  • die Haftungshöchstbeträge angehoben und damit insbesondere in der Personenschifffahrt der Schutz von Reisenden verstärkt.

Die Annahme des Übereinkommens von 2012 ist für alle, die sich in den letzten fünf Jahren für dieses Vorhaben eingesetzt haben, eine große Freude und Genugtuung. Die ZKR ist über das Engagement der Konferenzteilnehmer sehr erfreut; der gegenseitige Meinungs- und Erfahrungsaustausch war für die Arbeiten eine große Bereicherung. Zum Verwahrer des CLNI 2012 wurde erneut der Generalsekretär der ZKR ernannt. Das Inkrafttreten des Übereinkommens hängt nun von der Ratifikation durch die Beitrittsstaaten ab.

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