I.
Berufsprofile in der Binnenschifffahrt in Europa
Der
Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Gemeinschaft verweist
in seiner Stellungnahme „Streben nach einer gesamteuropäischen
Regelung der Binnenschifffahrt“ (Dok. TEN/135) auf die Notwendigkeit
einer verstärkten Harmonisierung der Definitionen der Funktionen
an Bord der Schiffe, damit in Europa eine bessere Abstellung des an qualifiziertem
Personal vorhandenen Potentials auf die Bedürfnisse des Binnenschifffahrtsgewerbes
möglich ist.
Diese
Empfehlung hat die EBU veranlasst, den Flusskommissionen vorzuschlagen,
zunächst ein Arbeitspapier zu den Berufsprofilen für die Schlüsselfunktionen
an Bord der Binnenschiffe, das heißt für die Schiffer/Schiffsführer
und die Matrosen, anzufertigen.
Die
Zentralkommission hat diesen Vorschlag begrüßt. Ihr zuständiger
Ausschuss (der Ausschuss für Sozial-, Arbeits- und Berufsausbildungsfragen)
hat die Vorbereitung dieses Arbeitspapiers übernommen.
Eine
erste Bestandsaufnahme der in den ZKR- Mitgliedstaaten existierenden Berufsprofile
hat ergeben, dass global Übereinstimmung dieser Profile besteht,
die um die Besonderheiten der in den Donaustaaten und den anderen Binnenschifffahrtsstaaten
in Europa bestehenden Berufsprofile zu ergänzen sind. Auf diese Weise
können diese Beschreibungen als gemeinsame Richtschnur für die
Ausbildungsgänge bei den Lehr- und Ausbildungsstätten herangezogen
werden.
Die
Berufsverbände der Niederlande haben zudem einen Vergleich der in
den ZKR-Mitgliedstaaten verwendeten Berufsprofile vorgenommen, um einen
gemeinsamen Vorentwurf zu erarbeiten.
Anlässlich
des Seminars ist vorgesehen, diese Arbeiten vorzustellen, um einen informellen
Gedankenaustausch mit allen Experten und interessierten Personen der betroffenen
Staaten zu führen, um sich so gemeinsam auf das weitere Vorgehen
zu verständigen. Denkbar wäre die Veranstaltung eines Runden
Tisches zu diesem Thema im Laufe des Jahres 2006.
II. Streckenkenntnis für die Schifffahrt auf den großen
Flüssen
Bei
den Maßnahmen zur verstärkten Harmonisierung in der Binnenschifffahrt
kommt der Regelung für das Schifferpatent eine zentrale Bedeutung
zu. Die Zentralkommission und die Donaukommission haben diesen Punkt als
vorrangig bei ihren Bemühungen um Harmonisierung bezeichnet.
Eine
gemeinsame Ad hoc- Arbeitsgruppe hat die Ausarbeitung gemeinsamer Regeln
für ein Schlüsselelement der Regelung, d.h. die geforderte Streckenkenntnis
für die Schifffahrt auf Rhein und Donau, übernommen, mit dem
Ziel, diesen Teil der Regelung transparenter zu gestalten und eine Vergleichbarkeit
zwischen beiden Becken zu ermöglichen, um so für die Schifffahrtstreibenden
auf beiden Seiten den Zugang zu den jeweiligen Führerzeugnissen (oder
Patenten) zu erleichtern.
Gleichzeitig
dürfte dank einer Modernisierung bei der Anwendung dieser Anforderungen
der Prüfungsmodalitäten für den Erweb der Streckenkenntnisse
eine Rationalisierung und Vereinfachung der Verfahren erreicht werden.
Anlässlich
des Seminars wird den Gewerbetreibenden und den Regierungsexperten der
im Rahmen der Kooperation zwischen den beiden Flusskommissionen ausgearbeitete
Ansatz vorgestellt, damit sie hiervon Kenntnis nehmen und einen ersten
Gedankenaustausch über die Grundsätze und deren spätere
Umsetzung führen können.
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