Die Schifffahrtspolizeivorschriften werden im Polizeiausschuss der ZKR erarbeitet.
Hauptaufgabenbereich:
Betriebliche Schiffssicherheit, Betrieb der Fahrzeuge und Verhalten im Verkehr
Betroffene Regelwerke:
Rheinschiffspolizeiverordnung (RheinSchPV),
Handbuch Binnenschifffahrtsfunk
Hauptaufgabenbereich:
Festlegung von Leitlinien für die Binnenschifffahrtsinformationsdienste und deren Harmonisierung in Europa (River Information Services – RIS)
Betroffene Regelwerke:
Beschlüsse zu den Richtlinien und Standards der Binnenschifffahrtsinformationsdienste
Vorsitz: Herr KAUNE, Kommissar Deutschland
Sekretariat: Herr WISSELMANN
Arbeitsgruppen: RP/G, RIS/G

Die Polizeiverordnung enthält sämtliche auf dem Rhein geltenden Schifffahrtsregeln.


Die RheinSchPV regelt die Kennzeichnung und die Lichterführung der Schiffe und Schubverbände, die Fahrregeln, Begegnen, Überholen und Liegen der Schiffe, die Verkehrzeichen der Wasserstraße, die Schiffsgrößen und den Gewässerschutz. Die Einhaltung der Vorschriften wird durch die Wasserschutz- und Schifffahrtspolizeien der Rheinuferstaaten überwacht.
Bestimmungen für die gesamte Rheinstrecke
| 1. | Allgemeine Bestimmungen |
| 2. | Kennzeichnung, Tiefgangsanzeiger, Schiffseichung |
| 3. | Bezeichnung der Fahrzeuge |
| 4. | Schallzeichen, Sprechfunk, Radar |
| 5. | Schifffahrtszeichen |
| 6. | Fahrregeln |
| 7. | Stillliegen |
| 8. | Zusatzbestimmungen |
Sonderbestimmungen für einzelne Rheinstrecken
| 9. | Fahrt und Stillliegen |
| 10. | Hochwasser / Niedrigwasser |
| 11. | Höchstabmessungen |
| 12. | Meldepflicht / Wahrschauregelung |
| 13. | Kanalpenichen des Oberrheins |
| 14. | Reeden |
Umweltbestimmungen
| 15. | Gewässerschutz und Abfallbeseitigung |
Anlagen
| 1. | Unterscheidungsbuchstaben der Staaten |
| 2. | (ohne Inhalt) |
| 3. | Bezeichnung der Fahrzeuge |
| 4. | (ohne Inhalt) |
| 5. | (ohne Inhalt) |
| 6. | Schallzeichen |
| 7. | Schifffahrtszeichen |
| 8. | Bezeichnung der Wasserstraße |
| 9. | (ohne Inhalt) |
| 10. | Muster für das Ölkontrollbuches |
| 11. | (ohne Inhalt) |
| 12. | (ohne Inhalt) |

Die UN-ECE hat eine Empfehlung zur Harmonisierung der Verkehrsregeln im Bereich der Binnenschifffahrt auf gesamteuropäischer Ebene angenommen. Die in dieser Empfehlung genannten Regeln bilden das CEVNI (siehe ECE/TRANS/SC.3/115/Rev.4).
Das CEVNI ist weitgehend an die RheinSchPV der Zentralkommission angelehnt. Viele Bestimmungen sind gleich oder gleichwertig.
Um die Harmonisierung der Polizeivorschriften weiter voranzutreiben, haben die UN-ECE, die Zentralkommission, die Donaukommission, die Moselkommission und die Savakommission Anstrengungen zur Erarbeitung eines gemeinsamen Regelwerks unternommen. Die Fertigstellung des Dokuments wird vermutlich noch einige Jahre in Anspruch nehmen.

Mit dem Ziel einer Vereinheitlichung der Anwendung der Verkehrsvorschriften und zur Beantwortung von Fragen zu ihrer praktischen Anwendung treffen sich in Abständen von einigen Jahren die Sachverständigen der zuständigen Behörden sowie Vertreter der Polizeibehörden der Mitgliedsstaaten der ZKR. Letztmalig fand diese Tagung 2009 in Straßburg statt.
