Zentralkommission für die Rheinschifffahrt

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Schifffahrtspolizei / Verkehrsregeln

Polizeiausschuss der ZKR

Die Schifffahrtspolizeivorschriften werden im Polizeiausschuss der ZKR erarbeitet.

Hauptaufgabenbereich:
Betriebliche Schiffssicherheit, Betrieb der Fahrzeuge und Verhalten im Verkehr

Betroffene Regelwerke:
Rheinschiffspolizeiverordnung (RheinSchPV),
Handbuch Binnenschifffahrtsfunk

  • Änderung der RheinSchPV aufgrund aktueller Entwicklungen oder gewonnener Erfahrungen. Harmonisierung mit dem CEVNI,
  • Änderung der Vorschriften für Radargeräte aufgrund aktueller Entwicklungen oder gewonnener Erfahrungen,
  • Änderung der Vorschriften über die Farbe und Lichtstärke der Bordlichter sowie die Zulassung von Signalleuchten aufgrund aktueller Entwicklungen oder gewonnener Erfahrungen,
  • Fortentwicklung der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk,
  • Durchführung von Tagungen mit den Wasserschutz- und Schifffahrtspolizeien,
  • Fortentwicklung der Empfehlungen für einheitliche Bußgelder.

Hauptaufgabenbereich:
Festlegung von Leitlinien für die Binnenschifffahrtsinformationsdienste und deren Harmonisierung in Europa (River Information Services – RIS)

Betroffene Regelwerke:
Beschlüsse zu den Richtlinien und Standards der Binnenschifffahrtsinformationsdienste

  • Fortentwicklung des Standards Elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt,
  • Fortentwicklung des Standards Nachrichten für die Binnenschifffahrt,
  • Fortentwicklung des Standards Inland ECDIS,
  • Fortentwicklung des Standards Identifizierung und Verfolgung von Fahrzeugen der Binnenschifffahrt (Vessel Tracking and Tracing),
  • Erstellen neuer oder Aktualisierung vorhandener Merkblätter für die Standards,
  • Durchführung von Workshops (für alle RIS-Standards).

Vorsitz: Herr KAUNE, Kommissar Deutschland
Sekretariat: Herr WISSELMANN

Arbeitsgruppen: RP/G, RIS/G

Sitzungskalender

Arbeitsprogramm 108 KB 77 KB 106 KB

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Wortlaut der RheinSchPV

Die Polizeiverordnung enthält sämtliche auf dem Rhein geltenden Schifffahrtsregeln.

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Dokumente zur Entstehungsgeschichte der RheinSchPV

  • 1850: Erste Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (Protokoll Nr. VIII von 1850) 785 KB 1023 KB 1001 KB
  • 155 Jahre internationale Vorschriften der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (V. Orlovius) 2549 KB
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Gesamtstruktur der Polizeiverordnung

Die RheinSchPV regelt die Kennzeichnung und die Lichterführung der Schiffe und Schubverbände, die Fahrregeln, Begegnen, Überholen und Liegen der Schiffe, die Verkehrzeichen der Wasserstraße, die Schiffsgrößen und den Gewässerschutz. Die Einhaltung der Vorschriften wird durch die Wasserschutz- und Schifffahrtspolizeien der Rheinuferstaaten überwacht.

Aufbau der RheinSchPV

Bestimmungen für die gesamte Rheinstrecke

1.Allgemeine Bestimmungen
2.Kennzeichnung, Tiefgangsanzeiger, Schiffseichung
3.Bezeichnung der Fahrzeuge
4.Schallzeichen, Sprechfunk, Radar
5.Schifffahrtszeichen
6.Fahrregeln
7.Stillliegen
8.Zusatzbestimmungen

Sonderbestimmungen für einzelne Rheinstrecken

9.Fahrt und Stillliegen
10.Hochwasser / Niedrigwasser
11.Höchstabmessungen
12.Meldepflicht / Wahrschauregelung
13.Kanalpenichen des Oberrheins
14.Reeden

Umweltbestimmungen

15.Gewässerschutz und Abfallbeseitigung

Anlagen

1.Unterscheidungsbuchstaben der Staaten
2.(ohne Inhalt)
3.Bezeichnung der Fahrzeuge
4.(ohne Inhalt)
5.(ohne Inhalt)
6.Schallzeichen
7.Schifffahrtszeichen
8.Bezeichnung der Wasserstraße
9.(ohne Inhalt)
10.Muster für das Ölkontrollbuches
11.(ohne Inhalt)
12.(ohne Inhalt)
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RheinSchPV und CEVNI

Die UN-ECE hat eine Empfehlung zur Harmonisierung der Verkehrsregeln im Bereich der Binnenschifffahrt auf gesamteuropäischer Ebene angenommen. Die in dieser Empfehlung genannten Regeln bilden das CEVNI (siehe ECE/TRANS/SC.3/115/Rev.4).

Das CEVNI ist weitgehend an die RheinSchPV der Zentralkommission angelehnt. Viele Bestimmungen sind gleich oder gleichwertig.

Um die Harmonisierung der Polizeivorschriften weiter voranzutreiben, haben die UN-ECE, die Zentralkommission, die Donaukommission, die Moselkommission und die Savakommission Anstrengungen zur Erarbeitung eines gemeinsamen Regelwerks unternommen. Die Fertigstellung des Dokuments wird vermutlich noch einige Jahre in Anspruch nehmen.

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Gemeinsame Tagungen der Wasserschutz- und Schifffahrtspolizeien

Mit dem Ziel einer Vereinheitlichung der Anwendung der Verkehrsvorschriften und zur Beantwortung von Fragen zu ihrer praktischen Anwendung treffen sich in Abständen von einigen Jahren die Sachverständigen der zuständigen Behörden sowie Vertreter der Polizeibehörden der Mitgliedsstaaten der ZKR. Letztmalig fand diese Tagung 2009 in Straßburg statt. 19 KB 20 KB 20 KB 20 KB

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